Impfungen

FSME Impfung

Wer sollte sich impfen lassen?

Die Impfung wird für Kinder und Erwachsene empfohlen, die in Risikogebieten wohnen oder sich dort aufhalten. Dazu gehört nahezu die ganze Schweiz.

Im Allgemeinen wird die Impfung ab 3 Jahren empfohlen. Bei Kindern im Alter von 1 bis 2 Jahren kann die Impfung bei erhöhtem Risiko im Einzelfall sinnvoll sein, zum Beispiel bei häufigem Aufenthalt in Wald und Wiesen.

Auch Erwachsenen wird die Impfung empfohlen, insbesondere bei regelmässigem Aufenthalt im Freien.

Wie viele Impfungen sind für einen Schutz notwendig?

Für einen vollständigen Schutz sind drei Impfungen notwendig.

Die zweite Impfung erfolgt in der Regel nach 1 bis 3 Monaten.

Die dritte Impfung erfolgt 5 bis 12 Monate nach der zweiten Impfung.

Auffrischimpfungen werden danach alle 10 Jahre empfohlen, sofern weiterhin ein Risiko besteht.

Welche Nebenwirkungen gibt es?

Die FSME Impfung wird in der Regel gut vertragen. Häufig kommt es zu Schmerzen an der Einstichstelle für ein bis zwei Tage. Die Stelle kann auch gerötet sein oder leicht anschwellen.

Selten treten Fieber, Kopfschmerzen, Müdigkeit oder Muskelschmerzen auf.

Brauche ich einen Termin für die Impfung meines Kindes?

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin telefonisch direkt in unseren Standorten oder über unser Kontaktformular. So können wir den Ablauf planen und Wartezeiten vermeiden.

Muss ich die Impfung bezahlen?

Die Kosten der FSME Impfung werden in Risikogebieten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Es gelten Selbstbehalt und Franchise.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da. Ihr Kinderarzthaus

Grippe Impfung

Wer sollte sich impfen lassen?

Die Impfung gegen die Grippe wird empfohlen für Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko bei einer Grippeerkrankung:

  • Frühgeborene ab dem Alter von 6 Monaten für die ersten zwei Winter nach der Geburt
  • Schwangere und Frauen, die in den letzten 4 Wochen entbunden haben
  • Personen mit einer der folgenden chronischen Erkrankungen: Herzerkrankung; Lungenerkrankung; Stoffwechselstörung (z.B. Diabetes oder starkes Übergewicht, BMI ≥ 40); neurologische oder muskuloskelettale Erkrankung mit Auswirkung auf die Funktion von Herz, Lungen oder Nieren; Lebererkrankungen; Niereninsuffizienz; Fehlen oder Funktionsstörung der Milz; Immundefizienz (inkl. HIV-Infektion, Krebs oder immunsuppressive Therapie)

Wann:

  • Oktober, Anfang November

Wem ist die Impfung nicht zu empfehlen?

  • Säuglingen unter 6 Monaten
  • Personen mit Allergien gegenüber Impfstoffkomponenten oder Hühnerei-Proteinen; (Ausnahme: Der Impfstoff Optaflu® kann von Personen mit Hühnerei-Allergie verwendet werden)
  • bei Fieber oder akuten Infekten wird empfohlen, die Impfung zu verschieben.

Welche unerwünschten Wirkungen kann die Impfung haben?

  • Reaktionen an der Einstichstelle wie Schmerzen und Rötung treten häufig auf, sind jedoch harmlos und klingen meist nach ein bis zwei Tagen ab.
  • Bei etwa 5% der geimpften Personen kommt es zu systemischen Reaktionen wie Fieber, Muskelschmerzen oder Krankheitsgefühl.
  • Sehr selten (1 Fall auf 100 000 Geimpfte) können neurologische Störungen oder schwere allergische Reaktionen (anaphylaktischer Schock) auftreten. Guillain-Barré Syndrom wurde nach einer Impfung von einer Million Impfungen beobachtet.

Die Wahrscheinlichkeit schwerer Nebenwirkungen nach der Impfung ist um ein Vielfaches kleiner als das Risiko ernsthafter Komplikationen durch eine Grippeerkrankung.

Wer übernimmt die Kosten für die Impfung?

Für Personen, die ein erhöhtes Komplikationsrisiko bei einer Grippeerkrankung haben, werden die Kosten der Impfung von der obligatorischen Krankenkasse übernommen, sofern die Franchise bereits erreicht wurde.

Quelle: Bundesamt für Gesundheit

RSV-Schutz

Seit 2024 ist in der Schweiz ein Medikament zur Immunisierung gegen RSV zugelassen, das eine schwere Infektion mit RSV verhindern kann. Es handelt sich um Antikörper, die wie eine Impfung per einmaliger Spritze zu Beginn der Wintermonate verabreicht werden. Da es sich um Antikörper handelt, besteht nach der Verabreichung der Schutz sofort. Der Körper muss nicht erst wie bei einer Impfung Abwehrstoffe produzieren.

Wer sollte sich schützen lassen?

Diese Immunisierung empfehlen wir allen Säuglingen, die ab April des gleichen Jahres, in dem sie ihren ersten Winter erleben, geboren worden sind. Bei Kindern mit Herzfehlern, Lungenerkrankungen u.ä. auch noch im zweiten Winter.

Wann erfolgt die Immunisierung?

Die Gabe erfolgt ab Oktober und schützt für den gesamten restlichen Winter vor einer schweren Erkrankung mit RSV. In anderen Ländern wurde dadurch das Risiko von schweren Infektionen mit RSV um 80% gesenkt.

Wer übernimmt die Kosten dafür?

Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.