Impfungen

FSME Impfung

Wer sollte sich impfen lassen?

Kinder ab 6 Jahren in Risikogebieten - so in fast der ganzen Schweiz. Bei häufigem Aufenthalt in Wald und Wiesen - z.B. Waldkindergarten - schon ab 3 Jahren empfohlen. Die Impfung wird auch Erwachsenen empfohlen, vor allem ab dem Alter von 50 Jahren.

Wie läuft die Impfung ab?

Wir beraten Sie zur Impfung und beantworten Ihnen alle Fragen. Dann wird Ihr Kind kurz untersucht, um auszuschliessen, dass es krank ist.

Wir impfen Ihr Kind auf Ihrem Schoss oder in Ihrem Arm, ganz mutige Kinder sitzen allein. Die Hautstelle, meist der Oberarm, wird kurz desinfiziert. Dann gibt es einen kleinen Pieks und danach ein Pflaster auf die Stelle.

Zum Schluss darf sich Ihr Kind natürlich auch etwas aus unserer Schatzkiste aussuchen.

Wieviele Impfungen sind für einen Schutz vor FSME notwendig?

Ab der 2. Impfung besteht schon ein guter Schutz vor der Erkrankung. Diese wird in der Regel nach 4 Wochen durchgeführt. Es ist auch ein Schnellschema möglich, bei dem die zweite Impfung schon nach 2 Wochen gemacht wird. Eine dritte Impfung zur Auffrischung erfolgt dann nach 5 -12 Monaten.

Welche Nebenwirkungen gibt es?

Die FSME Impfung wird in der Regel sehr gut vertragen. Ab und zu schmerzt der Arm nach der Impfung für 1-2 Tage wie beim Muskelkater. Die Stelle kann auch rot werden oder einen kleinen blauen Fleck zeigen. Andere Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Fieber, Muskelschmerzen, Unruhe oder Schwindel treten nur selten auf.

Brauche ich einen Termin für die Impfung meines Kindes?

Gern können Sie einen Termin telefonisch direkt in unseren Standorten oder auch über unser Kontaktformular vereinbaren. In dringenden Fällen können Sie meist auch ohne Termin vorbeikommen.

Muss ich die Impfung bezahlen?

Für Patienten in Risikogebieten übernimmt die Kosten für die Impfung die obligatorische Krankenversicherung.

Covid-19 Impfung

Aufgrund der geänderten Impfempfehlungen für Kinder bieten wir im Kinderarzthaus keine Covid-19-Impfungen mehr an. Wir unterstützen grundsätzlich aber die Empfehlungen von pädiatrie schweiz sowie des BAG und der EKIF.

Für die Anmeldung Ihres Kindes für eine Covid-19-Impfung informieren Sie sich bitte bei folgenden Stellen Ihres Wohnkantons:

  1. Kanton Aargau: ag.ch
  2. Kanton St. Gallen: wir-impfen.ch
  3. Kanton Zürich: zh.ch

Gerne stehen wir Ihnen und Ihrer Familie beratend zur Seite, rufen Sie uns einfach an. Alle Standorte und Telefonnummern finden Sie hier.

Grippe Impfung

Wer sollte sich impfen lassen?

Die Impfung gegen die Grippe wird empfohlen für Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko bei einer Grippeerkrankung:

  • Frühgeborene ab dem Alter von 6 Monaten für die ersten zwei Winter nach der Geburt
  • Schwangere und Frauen, die in den letzten 4 Wochen entbunden haben
  • Personen mit einer der folgenden chronischen Erkrankungen: Herzerkrankung; Lungenerkrankung; Stoffwechselstörung (z.B. Diabetes oder starkes Übergewicht, BMI ≥ 40); neurologische oder muskuloskelettale Erkrankung mit Auswirkung auf die Funktion von Herz, Lungen oder Nieren; Lebererkrankungen; Niereninsuffizienz; Fehlen oder Funktionsstörung der Milz; Immundefizienz (inkl. HIV-Infektion, Krebs oder immunsuppressive Therapie)

Wann:

  • Oktober, Anfang November

Wem ist die Impfung nicht zu empfehlen?

  • Säuglingen unter 6 Monaten
  • Personen mit Allergien gegenüber Impfstoffkomponenten oder Hühnerei-Proteinen; (Ausnahme: Der Impfstoff Optaflu® kann von Personen mit Hühnerei-Allergie verwendet werden)
  • bei Fieber oder akuten Infekten wird empfohlen, die Impfung zu verschieben.

Welche unerwünschten Wirkungen kann die Impfung haben?

  • Reaktionen an der Einstichstelle wie Schmerzen und Rötung treten häufig auf, sind jedoch harmlos und klingen meist nach ein bis zwei Tagen ab.
  • Bei etwa 5% der geimpften Personen kommt es zu systemischen Reaktionen wie Fieber, Muskelschmerzen oder Krankheitsgefühl.
  • Sehr selten (1 Fall auf 100 000 Geimpfte) können neurologische Störungen oder schwere allergische Reaktionen (anaphylaktischer Schock) auftreten. Guillain-Barré Syndrom wurde nach einer Impfung von einer Million Impfungen beobachtet.

Die Wahrscheinlichkeit schwerer Nebenwirkungen nach der Impfung ist um ein Vielfaches kleiner als das Risiko ernsthafter Komplikationen durch eine Grippeerkrankung.

Wer übernimmt die Kosten für die Impfung?

Für Personen, die ein erhöhtes Komplikationsrisiko bei einer Grippeerkrankung haben, werden die Kosten der Impfung von der obligatorischen Krankenkasse übernommen, sofern die Franchise bereits erreicht wurde.

Quelle: Bundesamt für Gesundheit

RSV-Schutz

Seit 2024 ist in der Schweiz ein Medikament zur Immunisierung gegen RSV zugelassen, das eine schwere Infektion mit RSV verhindern kann. Es handelt sich um Antikörper, die wie eine Impfung per einmaliger Spritze zu Beginn der Wintermonate verabreicht werden. Da es sich um Antikörper handelt, besteht nach der Verabreichung der Schutz sofort. Der Körper muss nicht erst wie bei einer Impfung Abwehrstoffe produzieren.

Wer sollte sich schützen lassen?

Diese Immunisierung empfehlen wir allen Säuglingen, die ab April des gleichen Jahres, in dem sie ihren ersten Winter erleben, geboren worden sind. Bei Kindern mit Herzfehlern, Lungenerkrankungen u.ä. auch noch im zweiten Winter.

Wann erfolgt die Immunisierung?

Die Gabe erfolgt ab Oktober und schützt für den gesamten restlichen Winter vor einer schweren Erkrankung mit RSV. In anderen Ländern wurde dadurch das Risiko von schweren Infektionen mit RSV um 80% gesenkt.

Wer übernimmt die Kosten dafür?

Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.